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   BGH, 21.04.1989 - 3 StR 95/89   

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BGH, 21.04.1989 - 3 StR 95/89 (https://dejure.org/1989,1611)
BGH, Entscheidung vom 21.04.1989 - 3 StR 95/89 (https://dejure.org/1989,1611)
BGH, Entscheidung vom 21. April 1989 - 3 StR 95/89 (https://dejure.org/1989,1611)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Revision auf Grund fehlender Erörterung der Anwendung des § 31 Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 31 Nr. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1989, 393
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.12.1984 - 2 StR 664/84

    Strafzumessung bei minder schwerem Fall

    Auszug aus BGH, 21.04.1989 - 3 StR 95/89
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist bei Anwendung des § 31 BtMG stets zu prüfen, ob die Strafe aus dem Strafrahmen des § 30 Abs. 2 StGB oder aus dem nach § 31 BtMG, § 49 Abs. 2 StGB gemilderten Strafrahmen zu entnehmen ist (BGHSt 33, 92, 93; BGH StV 1986, 342; BGHR BtMG § 31 Nr. 1, Prüfungspflicht 1), so daß nicht ausgeschlossen werden kann, daß die Verurteilung milder ausgefallen wäre, wenn die Strafkammer die Voraussetzungen des § 31 BtMG bedacht und geprüft hätte.
  • BGH, 04.10.1988 - 1 StR 483/88

    Voraussetzungen der Strafmilderung

    Auszug aus BGH, 21.04.1989 - 3 StR 95/89
    Bei einer solchen Fallgestaltung drängte sich die Erörterung des § 31 Nr. 1 BtMG auf, da ein wesentlicher Aufklärungserfolg im Sinne dieser Vorschrift nicht notwendig voraussetzt, daß die als weiterer Tatbeteiligter ermittelte Person zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung gegen den Angeklagten für die Strafverfolgungsbehörden greifbar ist (vgl. Körner BtMG, 2. Aufl., § 31 Rdn. 22 m.w.N.; BGHR BtMG § 31 Nr. 1, Aufdeckung 10).
  • BGH, 17.01.1986 - 3 StR 415/85

    Möglichkeit der Annahme eines minder schweren Falls bei Nachtatverhalten

    Auszug aus BGH, 21.04.1989 - 3 StR 95/89
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist bei Anwendung des § 31 BtMG stets zu prüfen, ob die Strafe aus dem Strafrahmen des § 30 Abs. 2 StGB oder aus dem nach § 31 BtMG, § 49 Abs. 2 StGB gemilderten Strafrahmen zu entnehmen ist (BGHSt 33, 92, 93; BGH StV 1986, 342; BGHR BtMG § 31 Nr. 1, Prüfungspflicht 1), so daß nicht ausgeschlossen werden kann, daß die Verurteilung milder ausgefallen wäre, wenn die Strafkammer die Voraussetzungen des § 31 BtMG bedacht und geprüft hätte.
  • BGH, 21.10.1987 - 3 StR 455/87

    Aufhebung des Strafausspruchs wegen fehlender Erörterung der Anwendung von § 31

    Auszug aus BGH, 21.04.1989 - 3 StR 95/89
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist bei Anwendung des § 31 BtMG stets zu prüfen, ob die Strafe aus dem Strafrahmen des § 30 Abs. 2 StGB oder aus dem nach § 31 BtMG, § 49 Abs. 2 StGB gemilderten Strafrahmen zu entnehmen ist (BGHSt 33, 92, 93; BGH StV 1986, 342; BGHR BtMG § 31 Nr. 1, Prüfungspflicht 1), so daß nicht ausgeschlossen werden kann, daß die Verurteilung milder ausgefallen wäre, wenn die Strafkammer die Voraussetzungen des § 31 BtMG bedacht und geprüft hätte.
  • BGH, 12.09.2018 - 5 StR 291/18

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (jede eigennützige auf den Umsatz von

    Dies begegnet durchgreifenden rechtlichen Bedenken (vgl. BGH, Beschluss vom 21. April 1989 - 3 StR 95/89, BGHR BtMG § 30 Abs. 2 Strafrahmenwahl 2; Weber, BtMG, 5. Aufl., Vor §§ 29 Rn. 821 mwN), zumal das Landgericht gerade diese Umstände beim täterschaftlichen Handeltreiben zur Begründung von minder schweren Fällen herangezogen hat.
  • BGH, 31.08.2010 - 3 StR 297/10

    Aufklärungshilfe (obligatorische Prüfung der Strafmilderung; sicherere Grundlage

    Die Urteilsgründe lassen jedoch nicht erkennen, dass es die Möglichkeit geprüft hat, aufgrund des Vorliegens der Voraussetzungen des § 31 S. 1 Nr. 1 BtMG minder schwere Fälle nach § 29a Abs. 2 BtMG zu bejahen oder die Strafe dem nach § 31 S. 1 Nr. 1 BtMG, § 49 Abs. 1 StGB gemilderten Strafrahmen zu entnehmen (BGHR BtMG § 30 Abs. 2 Strafrahmenwahl 2; BGHR BtMG § 31 Ermessen 1; BGH NStZ 1996, 181).
  • BGH, 22.01.2002 - 4 StR 526/01

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Versäumung der Frist zur Begründung der

    Es hat jedoch nicht geprüft, ob ein minder schwerer Fall i.S.d. §§ 29a Abs. 2, 30 Abs. 2 BtMG vorliegt, der allein wegen des vertypten Milderungsgrundes des § 31 Nr. 1 BtMG gegeben sein kann (BGHSt 33, 92, 93) BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 13; BGHR BtMG § 30 Abs. 2 Strafrahmenwahl 2; Franke/Wienroeder BtMG 2. Aufl. § 31 Rdn. 15).
  • BGH, 15.05.2001 - 3 StR 142/01

    Erforderlichkeit von Angaben zum Wirkstoffgehalt von BtM

    Lückenhaft für die Bestimmung des Schuldumfangs sind auch die Ausführungen zur strafmildernden Berücksichtigung des § 31 Nr. 1 BtMG (vgl. zur Prüfungsreihenfolge und Strafrahmenwahl BGHSt 33, 92, 93; BGHR BtMG § 30 II Strafrahmenwahl 2; zum Aufklärungsbeitrag BGH NStZ 1984, 28; BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 1, 10, 11).
  • BGH, 07.05.1996 - 4 StR 187/96

    Urteilsgründe - Entscheidungsbeeinflussung - Angeklagter - Überführung

    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat vorsorglich auf folgendes hin: Sieht das Gesetz - wie hier in § 30 Abs. 2 BtMG - einen minder schweren Fall vor, ist bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 31 BtMG nicht zunächst der sich aus §§ 31, 49 StGB ergebende Strafrahmen zugrunde zu legen und dann zu prüfen, ob ein minder schwerer Fall vorliegt; vielmehr ist im Rahmen der nach dieser Vorschrift gebotenen Gesamtwürdigung zuerst zu untersuchen, ob § 31 BtMG allein oder gemeinsam mit sonstigen Milderungsgründen zur Anwendung des für den Angeklagten günstigeren Strafrahmens des § 30 Abs. 2 BtMG führen kann (vgl. BGHSt 33, 92, BGHR BtMG § 30 Abs. 2 Strafrahmenwahl 2; Senatsbeschluß vom 14. November 1995 - 4 StR 618/95; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 05.10.1995 - 4 StR 479/95

    Umfassendes Geständnis - Offenbarung des gesamten Wissens - Vertypter

    Die Urteilsgründe müssen indes erkennen lassen, daß sich der Tatrichter der Wahlmöglichkeit bewußt ist, entweder die Strafe dem nach § 31 BtMG, § 49 Abs. 2 StGB gemilderten Strafrahmen zu entnehmen, einen minder schweren Fall (§ 29 a Abs. 2 BtMG) zu bejahen oder die die Vorschrift des § 31 BtMG begründenden Umstände nur bei der eigentlichen Strafzumessung zu berücksichtigen (vgl. BGHR BtMG § 30 Abs. 2 Strafrahmenwahl 2; BtMG § 31 Ermessen 1).
  • BGH, 24.08.1995 - 4 StR 463/95

    Anwendung einer Strafvorschrift nach deren Inkrafttreten ohne Verstoß gegen das

    Schon das Vorliegen der Voraussetzungen des § 31 Nr. 1 BtMG kann für sich allein die Annahme eines minder schweren Falles begründen (vgl. BGHR BtMG § 30 Abs. 2 Strafrahmenwahl 2).
  • BGH, 13.10.1999 - 1 StR 499/99

    Vertypter Milderungsgrund; Annahme eines minder schweren Falles; Strafrahmenwahl;

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der vertypte Milderungsgrund des § 31 BtMG allein oder zusammen mit anderen Milderungsgründen zur Annahme eines minder schweren Falles führen (vgl. BGHSt 33, 92, 93; BGHR BtMG § 30 Abs. 2 Strafrahmenwahl 2).
  • BGH, 25.05.1994 - 3 StR 79/94

    Rauschgift - Einfuhr - Drittinteresse

    Allerdings hat das Landgericht nicht ausdrücklich erwogen, ob der gesetzlich vertypte Milderungsgrund der gewichtigen Aufklärungshilfe nach § 31 BtMG zur Anwendung eines minderschweren Falles nach § 30 Abs. 2 BtMG führt (vgl. BGHR BtMG § 30 II Strafrahmenwahl 2 und Gesamtwürdigung 1; zu den gesetzlich vertypten Milderungsgründen allgemein BGHR StGB vor § 1 Strafrahmenwahl 1 - 8).
  • BGH, 04.10.1989 - 3 StR 350/89

    Überzeugung des Tatgerichts als Maßgabe des Aufklärungserfolgs

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt es für den Aufklärungserfolg auf die Überzeugung des Tatgerichts an (BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 3, 9, 13 und Prüfungspflicht 1).
  • BGH, 19.11.1996 - 1 StR 662/96

    Fehlende Berücksichtigung der Möglichkeit des Vorliegens eines minder schweren

  • BGH, 31.07.1992 - 3 StR 273/92

    Anforderung an die Würdigung besonderer Umstände für möglichen minder schweren

  • BGH, 21.05.1992 - 1 StR 255/92

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Unzulässigkeit

  • BGH, 13.12.1990 - 4 StR 504/90

    Aufklärungsrüge - Aufdrängung eines Beweismittels - Pflicht des Tatrichters -

  • LG Düsseldorf, 10.03.2017 - 1 Ks 20/16
  • BGH, 16.03.1990 - 2 StR 642/89

    Betäubungsmittel - Strafmilderung - Strafverschärfung

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